Einigkeit herrscht darüber, dass die kaufmännischen Jahresabschlüsse zur Beurteilung des Unternehmenserfolges wenig aussagekräftig sind. Trotz der starken Einschränkung der Wahlrechte durch das BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) sind noch immer genügend Wahlrechte vorhanden, die zur ungleichen Behandlung von gleichen Sachverhalten im Jahresabschluss führen. Behringer führt zu Recht aus, dass dem ausgewiesenen Jahresüberschuss kritisch begegnet werden sollte.
Die Jahresabschlüsse sind ohnehin aufgrund der zeitversetzten Erstellung nicht zur alleinigen Beurteilung der aktuellen Unternehmenslage geeignet. Cashflow-Anaylse - Grundlage ist der erzielte und nicht der ausgewiesene Gewinn!
Abhilfe kann hier die Cashflow-Analyse schaffen. Die Rechnungsgrößen, die der Cashflow verwendet, sind Ein- und Auszahlungen. Das bedeutet, dass die relevante Vermögensgröße die liquiden Mittel sind und darauf kommt es an!
Wir erstellen für Sie Cashflow-Analysen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse mit hoher Praxisrelevanz. Das diese Analysen zu einer besseren Finanzierungsfähigkeit bei gleichzeitiger Ratingverbesserung bei Ihren Hausbanken führt, liegt auf der Hand.