Strategien für nachhaltigen Erfolg
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Unternehmensbewertung von KMU - der erste Schritt bei einem geplanten Firmenverkauf!

„Value, like beauty, is the mind of the beholder.“ 

Die Unternehmensbewertung beschäftigt die Betriebswirtschaftslehre seit geraumer Zeit. Die Auswahl der geeigneten und für den jeweiligen Anlass adäquaten Bewertungsmethoden bereitet jedoch in der Praxis und vor allem bei KMU erhebliche Probleme. Unternehmensbewertung von KMU - der erste Schritt bei einem geplanten Firmenverkauf.

Im Falle der Bewertung zum Zweck der Kaufpreisermittlung zeigt sich, dass sich die jeweilige Interessenlage von Käufer und Verkäufer in unterschiedlichen Wertvorstellungen manifestiert. Im Extremfall führt dies bei einer angestrebten Betriebsübergabe dazu, dass Unternehmen aufgrund einer überhöhten Preisvorstellung nicht verkauft und somit liquidiert werden müssen. 

Mit Hilfe von Unternehmensbewertungsverfahren kann man den Wert einer Unternehmung ermitteln. Der Wert wird jedoch letztendlich einzig durch den Preis bestimmt, den ein Dritter für das Unternehmen bereit ist zu bezahlen. 

„Den Wert einer Sache schätzt man durch Vergleich der Eigenschaften, insbesondere des Nutzens, den man anderen Sachen beimisst.“

 

Wir erstellen in der Regel Unternehmensbewertungen nach den Gesamtbewertungsverfahren.

Gesamtbewertungsverfahren stellen allein auf die zukünftige Ertragskraft der Unternehmen ab. Die Ertragsbewertung erfolgt durch die Bewertung der zukünftigen Erträge des Unternehmens. Das Unternehmen wird als Bewertungseinheit betrachtet. 

 

Wesen des Kapitalisierungsvorgangs

Blendet man andere als rein finanzielle Zielsetzungen beim Kauf eines Unternehmens aus, handelt es sich letztlich um eine rein finanziell motivierte Angelegenheit. Dadurch erreicht man eine Vergleichbarkeit mit anderen Anlageformen. 

So gesehen ist eine Unternehmensbewertung nichts anderes als die Auffindung des Betrages, der anderswo für Renditen in gleicher Höhe zu zahlen wäre. Aus Sicht des Käufers ist der Unternehmensüberschuss der Betrag, den er für sein eingesetztes Kapital erhält.

 

Der Unternehmenswert (Zukunftswert) wird somit durch Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag ermittelt. Es wird von einer unbegrenzten Lebensdauer des Unternehmens ausgegangen. Der zukünftige Kapitalertrag aus dem Unternehmen bildet die Zinszahlung für die Kapitalinvestition. Naturgemäß sind zu erwartende künftige finanzielle Überschüsse mit einem nicht unerheblichen Prognoserisiko behaftet.

 

Diesem unternehmerischen Risiko ist durch Bildung einer Risikoprämie entsprechend Rechnung zu tragen.

 

Dieser Risikozuschlag kann grundsätzlich durch zwei Vorgehensweisen erreicht werden: 

• als Abschlag vom zukünftigen Erwartungswert 
• oder als Zuschlag zum Kapitalisierungszins

 

In der Praxis wird die Höhe des Risikozuschlages oftmals typisiert. Einen Anhaltspunkt hierfür können die am Markt beobachteten Risikoprämien bieten. I. d. R. wird zwischen externen und internen Risiken unterschieden. Externe Risiken können Konjunkturlage, Branche, Eintritt neuer Mitbewerber u. a. sein. Interne Risiken sind z. B. Innovationskraft des Unternehmens, Position der Produkte im Produktlebenszyklus, Managementqualität, Mitarbeiterqualität u. a.. Die Ermittlung des Kapitalisierungszinsfußes ist von größter Bedeutung für die Unternehmensbewertung. Eine Reduktion des Kapitalisierungszinsfußes um die Hälfte bedeutet eine Verdopplung des Kapitalwertes.

 

Beurteilung der Gesamtbewertungsverfahren

Wie beschrieben gehören sowohl das Ertragswertverfahren als auch die DCF-Verfahren innerhalb der Bewertungslehre zu den Gesamtbewertungsverfahren.

 

Obwohl beide Verfahren auf demselben Bewertungsprinzip aufbauen (Kapitalisierung zukünftiger Überschüsse), gibt es bei der konkreten Ausgestaltung und Anwendung doch erhebliche Unterschiede. Herr Stefan Behringer weist mit Recht darauf hin, dass die DCF Verfahren für KMU aufgrund der Schwierigkeiten mit den gewogenen Kapitalkosten nicht geeignet erscheinen.

 

Wie ausgeführt, liegt ein Kernproblem der Gesamtbewertungsverfahren in der Prognose der finanziellen Überschüsse. Diese Prognose erfordert eine umfangreiche Informationsbeschaffung und darauf aufbauend eine Unternehmensanalyse. Die Prognose kann jedoch nur so gut sein wie die Verbindung zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.

 

Ein Unternehmen mit Hilfe der Gesamtbewertungsverfahren zu bewerten, bedeutet in erster Linie, das Unternehmen und seine Umwelt eingehend zu analysieren. Nur die sorgfältige Analyse des zu bewertenden Unternehmens und seiner Umwelt ermöglicht, die Stärken und Schwächen des Unternehmens in Verbindung mit der Konkurrenzsituation und somit das zukünftige Ergebnispotential und darauf aufbauend den Wert des Unternehmens zu beurteilen.

 

Ziel der Prognose ist es nicht, die zukünftige Realität zu kennen, sondern aus der Vergangenheit und der Gegenwart abzuleiten, in welche Richtung sich das Unternehmen zukünftig entwickelt und welche Erträge es in Zukunft generieren kann. Da das Rechnungswesen von KMU häufig nur ungenügend die einzelnen Unternehmensbereiche erfasst, ergeben sich schon in der Aufbereitung der Daten und damit der Planungsgrundlage eine erhebliche Anzahl von Problemen. Somit stellt schon die Erstellung einer sinnvollen und der Bewertung zugrunde zu legenden Planung eine wesentliche Hürde dar.

 

Es kann jedoch festgehalten werden, das nach herrschender Meinung von den Gesamtbewertungsverfahren das Ertragswertverfahren für die Bewertung von KMU am besten geeignet erscheint. Die DCF-Verfahren, die insbesondere von der betriebswirtschaftlichen Theorie amerikanischer Prägung bevorzugt wird, erscheinen für KMU aufgrund ihrer kapitalmarktorientierten Ausrichtung, ungeeignet.

 

Rechtlicher Hinweis: Michael R. Knörnschild ist zertifizierter Unternehmensberater (STW) und damit Spezialist für betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Rechts- und Steuerberatung wird von ihm weder angeboten noch erbracht. Im Zusammenhang mit der Unternehmensbewertung sind jedoch häufig Rechtsfragen und steuerlich relevante Punkte zu prüfen. Bei entsprechendem Bedarf wenden Sie sich daher bitte an die entsprechenden zugelassenen Berufsträger.

 

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Michael R. Knörnschild ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebwirte e.V. (bdvb)

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